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Steuer-Lexikon für Unternehmer

90 Begriffe aus Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen: kurz, klar und ohne Fachchinesisch. Suchen Sie einen Begriff oder filtern Sie nach Thema. Mit „Unternehmer“ markierte Begriffe sollten Sie kennen.

90 Begriffe

A

Abgeltungsteuer25 % pauschal auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden.

Die Bank führt sie direkt ab. Bis 1.000 € (Paare 2.000 €) Kapitalerträge sind durch den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Einkommensteuer

Abschreibung (AfA) UnternehmerAnschaffungskosten werden über die Nutzungsdauer verteilt.

Laptop und Software zum Beispiel können in einem Jahr abgeschrieben werden, ein Pkw über sechs Jahre. So verteilt sich der Aufwand auf die Jahre, in denen Sie das Wirtschaftsgut nutzen.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) · Degressive Abschreibung · Anlagevermögen & Umlaufvermögen

Anlagevermögen & UmlaufvermögenDauerhaft genutzte Güter und kurzfristig umgesetzte Mittel.

Anlagevermögen: Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtung (abschreibbar). Umlaufvermögen: Waren, Forderungen, Kasse und Bank.

BuchhaltungSiehe auch: Bilanz · Abschreibung (AfA)

Arbeitszimmer & HomeofficeArbeit von zu Hause: Pauschale statt Einzelbelege.

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit, können Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Betriebseinnahmen & Betriebsausgaben

Aufbewahrungsfristen UnternehmerWie lange Sie welche Unterlagen aufheben müssen.

8 Jahre für Buchungsbelege (seit 2025), 10 Jahre für Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare, 6 Jahre für Geschäftsbriefe. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres.

BuchhaltungSiehe auch: Beleg & Belegprinzip · GoBD

B

Beleg & Belegprinzip UnternehmerKeine Buchung ohne Beleg.

Jede Buchung braucht einen Beleg: Rechnung, Kassenbon, Kontoauszug, Vertrag. Digitale Belege müssen unveränderbar und auffindbar abgelegt werden.

BuchhaltungSiehe auch: GoBD · Aufbewahrungsfristen

Betriebseinnahmen & Betriebsausgaben UnternehmerEinnahmen und Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Betriebsausgaben mindern Ihren Gewinn und damit die Steuer. Wichtig sind der Beleg und der betriebliche Anlass. Private Kosten gehören nicht dazu.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Gewinn · Beleg & Belegprinzip

Betriebsprüfung UnternehmerDas Finanzamt prüft Ihre Buchhaltung für meist drei zurückliegende Jahre.

Sie wird angekündigt. Halten Sie Belege, Kassenaufzeichnungen und digitale Daten griffbereit, und sprechen Sie vorab mit Ihrem Berater.

Verfahren & FristenSiehe auch: GoBD · Aufbewahrungsfristen

Bewirtungskosten UnternehmerGeschäftsessen: 70 % sind abziehbar.

Pflicht ist ein Bewirtungsbeleg mit Anlass, Teilnehmern und Rechnung der Gaststätte. Ohne diese Angaben gibt es keinen Abzug.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Betriebseinnahmen & Betriebsausgaben

Bilanz UnternehmerStichtagsaufnahme Ihres Vermögens (Aktiva) und dessen Finanzierung (Passiva).

Beide Seiten sind stets gleich hoch. Die Bilanz zeigt, was Sie besitzen und wie viel davon Eigen- oder Fremdkapital ist.

JahresabschlussSiehe auch: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) · Eigenkapital · Jahresabschluss

Buchführungspflicht UnternehmerAb bestimmten Grenzen müssen Sie bilanzieren.

Nach der Abgabenordnung bei mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr. Kaufleute im Sinne des HGB sind unabhängig davon buchführungspflichtig, Kapitalgesellschaften immer.

JahresabschlussSiehe auch: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) · Bilanz

BuchungssatzDer Kurztext einer Buchung: Soll an Haben.

Beispiel: Bank an Erlöse. Links steht das Soll-Konto, rechts das Haben-Konto, beide Beträge sind gleich hoch.

BuchhaltungSiehe auch: Doppelte Buchführung

BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) UnternehmerIhre monatliche Zwischenbilanz aus der laufenden Buchhaltung.

Sie zeigt Umsatz, Kosten und vorläufigen Gewinn und dient der Steuerung, aber auch Banken als Nachweis. Sie ist so aktuell wie Ihre Buchführung.

JahresabschlussSiehe auch: Gewinn · Liquidität

D

DauerfristverlängerungEin Monat mehr Zeit für die Voranmeldung.

Auf Antrag verschiebt sich die Frist um einen Monat. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer.

UmsatzsteuerSiehe auch: Umsatzsteuer-Voranmeldung

DeckungsbeitragWas von einem Verkauf nach Abzug der direkten Kosten übrig bleibt.

Er zeigt, womit Ihr Betrieb Fixkosten und Gewinn verdient. Hilfreich bei Preisen und Sortiment.

BuchhaltungSiehe auch: Gewinn

Degressive AbschreibungFallender Abschreibungssatz vom Restwert statt gleichbleibender Beträge.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 angeschafft werden, bis zu 30 % pro Jahr (höchstens das Dreifache der linearen AfA). Sie bringt hohe Abzüge in den ersten Jahren.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Abschreibung (AfA)

Doppelte BuchführungJeder Geschäftsvorfall wird auf zwei Konten gebucht.

Dadurch ergeben sich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung automatisch. Pflicht für bilanzierende Unternehmen, für alle anderen eine Option.

BuchhaltungSiehe auch: Buchungssatz · Bilanz · Kontenrahmen (SKR03/SKR04)

E

E-Rechnung UnternehmerRechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD).

Empfangen müssen sie seit 1.1.2025 alle Unternehmer. Ausstellen im B2B gilt mit Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. 2027, ab 2028 für alle. Ein reines PDF ist keine E-Rechnung.

UmsatzsteuerSiehe auch: Rechnung (Pflichtangaben) · GoBD

EigenkapitalDas Vermögen, das Ihnen nach Abzug aller Schulden gehört.

Eine gute Eigenkapitalquote stärkt Ihre Kreditwürdigkeit. Gewinne erhöhen es, Privatentnahmen und Verluste mindern es.

JahresabschlussSiehe auch: Bilanz · Privatentnahme & Privateinlage

Einkommensteuer UnternehmerSteuer auf den Gewinn bzw. die Einkünfte natürlicher Personen.

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften zahlen sie auf ihren Gewinn. Der Tarif steigt mit dem Einkommen (Spitzensteuersatz 42 %, ab hohen Einkommen 45 %).

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Grundfreibetrag · Gewinn · Vorauszahlungen

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) UnternehmerDie einfache Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben.

Zulässig, solange keine Buchführungspflicht besteht. Die Anlage EÜR wird elektronisch mit der Steuererklärung übermittelt.

JahresabschlussSiehe auch: Buchführungspflicht · Zufluss- und Abflussprinzip · Bilanz

Einspruch UnternehmerIhr kostenloser Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid.

Frist: ein Monat nach Bekanntgabe, schriftlich oder über ELSTER. Eine Begründung kann nachgereicht werden. Fristversäumnis macht den Bescheid bestandskräftig.

Verfahren & FristenSiehe auch: Steuerbescheid

Einzelunternehmen UnternehmerDie einfachste Rechtsform: Sie allein, mit Ihrem ganzen Vermögen.

Kein Mindestkapital, kein Notar. Sie haften persönlich unbeschränkt. Ihr Gewinn ist Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Rechtsform & GründungSiehe auch: Gewerbeanmeldung · Einkommensteuer

ELSTER UnternehmerDas Online-Portal der Finanzverwaltung.

Über ELSTER geben Sie Steuererklärungen und Voranmeldungen ab. Für Unternehmer ist die elektronische Übermittlung Pflicht.

Verfahren & FristenSiehe auch: Umsatzsteuer-Voranmeldung · Steuerbescheid

F

FestsetzungsverjährungNach Ablauf der Frist kann das Finanzamt Steuern nicht mehr festsetzen.

In der Regel vier Jahre, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung eingereicht wurde. Bei Steuerhinterziehung deutlich länger.

Verfahren & FristenSiehe auch: Betriebsprüfung · Steuerbescheid

Firmenwagen & 1-%-Regelung UnternehmerPrivate Nutzung eines Firmenwagens wird versteuert.

Entweder pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat oder per Fahrtenbuch nach tatsächlichen Kosten. Elektrofahrzeuge sind stark begünstigt (0,25 % bzw. 0,5 %).

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Betriebseinnahmen & Betriebsausgaben

Forderungen & VerbindlichkeitenWas Ihnen Kunden noch schulden und was Sie Lieferanten noch schulden.

Forderungen stehen auf der Aktivseite der Bilanz, Verbindlichkeiten auf der Passivseite. Beides beeinflusst Ihre Liquidität.

BuchhaltungSiehe auch: Bilanz · Offene Posten

Freiberufler oder Gewerbetreibender UnternehmerEntscheidend für Gewerbesteuer, Buchführung und Anmeldung.

Freiberufler (z. B. Berater, Ärzte, Architekten) zahlen keine Gewerbesteuer und dürfen meist per EÜR rechnen. Gewerbetreibende melden ein Gewerbe an und zahlen Gewerbesteuer. Die Einordnung entscheidet das Finanzamt.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Gewerbesteuer · Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) · Gewerbeanmeldung

G

GbRGesellschaft bürgerlichen Rechts: mehrere Personen betreiben gemeinsam ein Geschäft.

Gründung formlos, jeder haftet persönlich. Der Gewinn wird gesondert festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt. Eine schriftliche Regelung vermeidet Streit.

Rechtsform & GründungSiehe auch: Einzelunternehmen

Geschenke an GeschäftspartnerAbziehbar bis 50 € netto pro Empfänger und Jahr.

Darüber hinaus sind sie nicht abziehbar. Der Empfänger sollte dokumentiert werden. Beim Empfänger können Geschenke steuerpflichtig sein.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Betriebseinnahmen & Betriebsausgaben

Gesellschafter-GeschäftsführerSie sind zugleich Eigentümer und Angestellter Ihrer GmbH.

Das Gehalt muss angemessen und vorab vereinbart sein. Sozialversicherungspflicht hängt von der Beteiligung ab.

Rechtsform & GründungSiehe auch: GmbH · Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Gewerbeanmeldung UnternehmerAnmeldung Ihres Gewerbes bei der Gemeinde.

Danach erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie elektronisch über ELSTER ausfüllen. Freiberufler melden nur beim Finanzamt an.

Rechtsform & GründungSiehe auch: Freiberufler oder Gewerbetreibender · ELSTER

Gewerbesteuer UnternehmerGemeindesteuer auf den Gewinn gewerblicher Betriebe.

Gewinn minus Freibetrag (24.500 € bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) mal 3,5 % mal Hebesatz der Gemeinde. Freiberufler zahlen sie nicht. Bei Einzelunternehmen wird sie pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Freiberufler oder Gewerbetreibender · Hebesatz

Gewinn UnternehmerDas, was nach Abzug aller Betriebsausgaben von den Einnahmen übrig bleibt.

Auf den Gewinn zahlen Sie Steuern. Gewinn ist nicht gleich Geld auf dem Konto: Investitionen, Privatentnahmen und offene Rechnungen verschieben die Liquidität.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Betriebseinnahmen & Betriebsausgaben · Liquidität

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)Erträge minus Aufwendungen eines Jahres.

Sie zeigt, woher der Gewinn kommt: Umsatz, Material, Personal, Abschreibung, Zinsen.

JahresabschlussSiehe auch: Bilanz · Jahresabschluss

GewinnausschüttungAuszahlung des GmbH-Gewinns an die Gesellschafter.

Sie unterliegt 25 % Kapitalertragsteuer. Dividenden aus einer GmbH, die zu mindestens 25 % gehört, können alternativ nach dem Teileinkünfteverfahren versteuert werden.

Rechtsform & GründungSiehe auch: GmbH · Abgeltungsteuer

GmbH UnternehmerKapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.

Stammkapital 25.000 €, Gründung beim Notar, eigenes Steuersubjekt mit Körperschaftsteuer. Gewinn wird erst bei Ausschüttung beim Gesellschafter besteuert.

Rechtsform & GründungSiehe auch: Körperschaftsteuer · Gewinnausschüttung · UG (haftungsbeschränkt)

GoBD UnternehmerDie Regeln des Finanzamts für digitale Buchführung.

Buchungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein. Unbare Vorgänge sollen innerhalb von zehn Tagen erfasst werden, Bargeschäfte täglich.

BuchhaltungSiehe auch: Beleg & Belegprinzip · Kassenführung · Aufbewahrungsfristen

GrenzsteuersatzDer Steuersatz auf den nächsten zusätzlich verdienten Euro.

Er ist höher als der Durchschnittssteuersatz. Wichtig, um zu beurteilen, was ein zusätzlicher Gewinn oder eine zusätzliche Ausgabe steuerlich wirklich bringt.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Einkommensteuer

GrundfreibetragDer Teil Ihres Einkommens, der steuerfrei bleibt.

2026 liegt er bei 12.348 € (Ledige). Erst darüber setzt die Einkommensteuer ein.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Einkommensteuer · Splittingverfahren

GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) UnternehmerKleine Anschaffungen bis 800 € netto sind sofort abziehbar.

Beispiele: Bürostuhl, Monitor, Werkzeug. Alternativ gibt es einen Sammelposten für Anschaffungen von 250 bis 1.000 €, der über fünf Jahre aufgelöst wird. Die Wahl gilt für das ganze Jahr.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Abschreibung (AfA)

H

HebesatzDer Prozentsatz, mit dem Ihre Gemeinde die Gewerbesteuer festlegt.

Je höher der Hebesatz, desto höher die Gewerbesteuer. Er unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde und kann beim Standort eine Rolle spielen.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Gewerbesteuer

I

Innergemeinschaftliche LieferungSteuerfreie Warenlieferung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land.

Voraussetzung sind die USt-IdNr. des Kunden und ein Nachweis, dass die Ware das Land erreicht hat (Gelangensbestätigung). Meldung über die Zusammenfassende Meldung.

UmsatzsteuerSiehe auch: Zusammenfassende Meldung · USt-Identifikationsnummer

InventurDie Bestandsaufnahme von Vorräten und Vermögen zum Stichtag.

Sie ist Grundlage der Bilanz. Auch bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ein Verzeichnis der Anlagegüter zu führen.

BuchhaltungSiehe auch: Bilanz

InvestitionsabzugsbetragSteuern sparen für Investitionen, die Sie erst planen.

Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten dürfen Sie schon vorab gewinnmindernd abziehen (§ 7g EStG), bei einem Gewinn bis 200.000 €. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Abschreibung (AfA)

Ist-Versteuerung UnternehmerUmsatzsteuer erst, wenn das Geld da ist.

Auf Antrag möglich bei bis zu 800.000 € Vorjahresumsatz sowie für Freiberufler. Schont Ihre Liquidität bei langen Zahlungszielen.

UmsatzsteuerSiehe auch: Soll-Versteuerung · Liquidität

J

Jahresabschluss UnternehmerBilanz und GuV (bei Kapitalgesellschaften plus Anhang).

Er ist Grundlage für Steuererklärung, Bank und Gesellschafter. Kapitalgesellschaften müssen ihn im Unternehmensregister offenlegen.

JahresabschlussSiehe auch: Bilanz · Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

K

Kassenführung UnternehmerBargeld täglich lückenlos aufzeichnen.

Bei elektronischen Kassen sind eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) und die Belegausgabe Pflicht. Ein Kassenbuch muss jederzeit einen Kassensturz erlauben.

BuchhaltungSiehe auch: GoBD

Kleinunternehmerregelung UnternehmerKeine Umsatzsteuer ausweisen, dafür auch keine Vorsteuer abziehen.

Gilt, wenn der Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € und der Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt (§ 19 UStG). Auf der Rechnung steht ein Hinweis auf die Regelung. Prüfen Sie, ob der Verzicht bei hohen Investitionen sinnvoll ist.

UmsatzsteuerSiehe auch: Umsatzsteuer · Vorsteuer

Kontenrahmen (SKR03/SKR04)Das Gliederungsschema aller Buchhaltungskonten.

SKR03 ist nach Prozessen geordnet, SKR04 nach Bilanzgliederung. Welcher passt, hängt von Branche und Software ab.

BuchhaltungSiehe auch: Doppelte Buchführung

Körperschaftsteuer UnternehmerDie Einkommensteuer der Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG).

Derzeit 15 % auf den Gewinn zuzüglich Solidaritätszuschlag; eine schrittweise Senkung ab 2028 ist beschlossen. Auf Ausschüttungen an Gesellschafter kommt noch Steuer hinzu.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: GmbH · Gewinnausschüttung · Gewerbesteuer

L

Liquidität UnternehmerIhre Zahlungsfähigkeit: genug Geld, um Rechnungen zu bezahlen.

Viele Unternehmen scheitern nicht an fehlendem Gewinn, sondern an fehlender Liquidität. Planen Sie Steuerzahlungen und Vorauszahlungen daher ein.

BuchhaltungSiehe auch: Gewinn · Offene Posten

Lohnsteuer UnternehmerDie Einkommensteuer Ihrer Mitarbeiter, die Sie vom Lohn einbehalten.

Sie melden sie per Lohnsteuer-Anmeldung, meist monatlich bis zum 10. des Folgemonats, und führen sie ans Finanzamt ab. Als Arbeitgeber haften Sie dafür.

Lohn & PersonalSiehe auch: Sozialversicherungsbeiträge · ELSTER

M

MidijobVerdienst im Übergangsbereich, 603,01 bis 2.000 € monatlich (2026).

Der Arbeitnehmer zahlt reduzierte Sozialabgaben, der Arbeitgeber zahlt den normalen Anteil.

Lohn & PersonalSiehe auch: Minijob

MindestlohnDie gesetzliche Untergrenze für Stundenlöhne.

Seit 1.1.2026 13,90 €, ab 2027 14,60 €. Verstöße können teuer werden, auch für Auftraggeber.

Lohn & PersonalSiehe auch: Minijob

Minijob UnternehmerBeschäftigung bis 603 € pro Monat (2026).

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 30 %. Die Grenze folgt dem Mindestlohn: 13,90 € mal 130 Stunden geteilt durch 3. Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden.

Lohn & PersonalSiehe auch: Mindestlohn · Sozialversicherungsbeiträge

O

Offene PostenUnbezahlte Rechnungen, die Sie gestellt oder erhalten haben.

Eine aktuelle Liste hilft bei Mahnwesen, Skonto und Liquiditätsplanung.

BuchhaltungSiehe auch: Zahlungsverzug · Liquidität

One-Stop-Shop (OSS)Eine zentrale Meldestelle für Umsatzsteuer im EU-Onlinehandel.

Wer Privatkunden in anderen EU-Ländern beliefert, meldet deren Umsatzsteuer über das BZSt statt in jedem Land. Die Lieferschwelle liegt EU-weit bei 10.000 € netto im Jahr.

UmsatzsteuerSiehe auch: Umsatzsteuer

P

Privatentnahme & Privateinlage UnternehmerGeld oder Sachen, die Sie dem Betrieb für private Zwecke entnehmen oder zuführen.

Entnahmen mindern das Eigenkapital, nicht den Gewinn. Das Gehalt eines Einzelunternehmers ist deshalb keine Betriebsausgabe, sondern eine Privatentnahme.

BuchhaltungSiehe auch: Eigenkapital

R

Rechnung (Pflichtangaben) UnternehmerOhne diese Angaben gibt es keinen Vorsteuerabzug.

Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistung und Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuersatz und -betrag. Bis 250 € brutto genügt eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung.

UmsatzsteuerSiehe auch: Vorsteuer · E-Rechnung

RechnungsabgrenzungAusgaben und Einnahmen gehören in das Jahr, in dem sie wirtschaftlich entstehen.

Zahlen Sie im Dezember eine Jahresversicherung für das Folgejahr, wird sie bei bilanzierenden Betrieben anteilig abgegrenzt.

BuchhaltungSiehe auch: Bilanz · Rückstellung

Reisekosten & VerpflegungspauschaleGeschäftsreisen: Fahrt, Übernachtung und Pauschale für Mehraufwand.

Verpflegungsmehraufwand im Inland: 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € bei 24 Stunden. Fahrten mit dem eigenen Pkw: 0,30 € je gefahrenem Kilometer.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Betriebseinnahmen & Betriebsausgaben

Reverse-Charge-VerfahrenDer Rechnungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht Sie.

Typisch bei Bauleistungen unter Unternehmern und bei vielen Leistungen aus dem Ausland (§ 13b UStG). Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, aber den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Empfängers.

UmsatzsteuerSiehe auch: Umsatzsteuer · Rechnung (Pflichtangaben)

RückstellungVorsorge in der Bilanz für sichere oder wahrscheinliche künftige Ausgaben.

Zum Beispiel für Steuerberatungskosten, Urlaubsansprüche oder Gewährleistung. Höhe und Zeitpunkt stehen noch nicht genau fest.

BuchhaltungSiehe auch: Bilanz · Rechnungsabgrenzung

S

SachbezugVorteile statt Geld, z. B. Warengutschein, die steuerfrei sein können.

Sachbezüge bis 50 € im Monat bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Geldkarten sind meist keine Sachbezüge.

Lohn & PersonalSiehe auch: Lohnsteuer

Säumniszuschlag Unternehmer1 % Zuschlag je Monat, wenn Sie Steuern zu spät zahlen.

Eine Schonfrist von drei Tagen gilt bei Überweisung. Ein SEPA-Lastschriftmandat beugt Fristversäumnissen vor.

Verfahren & FristenSiehe auch: Verspätungszuschlag · Stundung

ScheinselbständigkeitWer wie ein Angestellter arbeitet, ist rechtlich oft einer.

Das Risiko trifft Auftraggeber: Nachzahlung von Sozialversicherung. Prüfen Sie bei Freelancern Weisungsgebundenheit, Eingliederung und Unternehmerrisiko, im Zweifel ein Statusfeststellungsverfahren.

Lohn & PersonalSiehe auch: Sozialversicherungsbeiträge

SelbstanzeigeStraffreiheit durch Berichtigung, bevor das Finanzamt etwas entdeckt.

Sie muss vollständig sein und gilt nur, solange noch keine Prüfung angeordnet wurde. Holen Sie sich vorher Beratung.

Verfahren & FristenSiehe auch: Betriebsprüfung

SkontoPreisnachlass bei schneller Zahlung.

2 % Skonto bei Zahlung in 10 statt 30 Tagen entsprechen einer Verzinsung von rund 36 % im Jahr. Nutzen lohnt sich fast immer.

BuchhaltungSiehe auch: Offene Posten

SolidaritätszuschlagZuschlag von 5,5 % auf Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Für die meisten Einkommensteuerzahler entfällt er durch eine hohe Freigrenze. Bei der Körperschaftsteuer fällt er weiterhin an.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Einkommensteuer · Körperschaftsteuer

Soll-VersteuerungUmsatzsteuer entsteht mit der Rechnung, nicht erst mit der Zahlung.

Das ist der Normalfall. Sie müssen die Steuer also auch dann abführen, wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.

UmsatzsteuerSiehe auch: Ist-Versteuerung

Sozialversicherungsbeiträge UnternehmerKranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge, der Arbeitgeber meldet und zahlt sie. Fällig sind sie am drittletzten Bankarbeitstag des Monats.

Lohn & PersonalSiehe auch: Lohnsteuer · Minijob

SplittingverfahrenEhepaare: Einkommen zusammenrechnen, halbieren, Steuer verdoppeln.

Das senkt die Steuer besonders, wenn die Einkommen der Partner weit auseinanderliegen. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Einkommensteuer

Steuerbescheid UnternehmerDas Ergebnis Ihrer Steuererklärung, schriftlich vom Finanzamt.

Prüfen Sie ihn sofort: Stimmen Zahlen und Einkünfte? Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe.

Verfahren & FristenSiehe auch: Einspruch · Vorauszahlungen

Steuererklärungsfrist UnternehmerWann die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt sein muss.

Grundsätzlich bis 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Verspätung kostet Zuschläge.

Verfahren & FristenSiehe auch: Verspätungszuschlag

Steuernummer & Steuer-IDZwei verschiedene Nummern: betrieblich und persönlich.

Die Steuernummer erhält Ihr Betrieb vom Finanzamt, die 11-stellige Steuer-ID haben Sie persönlich ein Leben lang. Für Unternehmen kommt schrittweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer hinzu.

Verfahren & FristenSiehe auch: USt-Identifikationsnummer · ELSTER

StundungAufschub einer Steuerzahlung bei Zahlungsproblemen.

Antrag beim Finanzamt, mit Begründung und Zahlungsplan. Kein Anspruch, aber oft gewährt, wenn die Zahlung eine erhebliche Härte wäre. Dafür fallen Stundungszinsen an.

Verfahren & FristenSiehe auch: Säumniszuschlag · Liquidität

U

UG (haftungsbeschränkt)Die Mini-GmbH: Gründung schon mit 1 € Stammkapital.

Von jedem Jahresüberschuss sind 25 % in eine Rücklage einzustellen, bis 25.000 € erreicht sind. Danach kann sie in eine GmbH umfirmieren.

Rechtsform & GründungSiehe auch: GmbH

Umsatzsteuer UnternehmerSteuer auf Ihre Lieferungen und Leistungen, die Sie für den Staat einsammeln.

Normalsatz 19 %, ermäßigt 7 %. Sie stellen sie Ihren Kunden in Rechnung und führen sie abzüglich der Vorsteuer ans Finanzamt ab. Wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher.

UmsatzsteuerSiehe auch: Vorsteuer · Zahllast · Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldung UnternehmerIhre laufende Meldung der Umsatzsteuer per ELSTER.

Abgabe bis zum 10. des Folgemonats bzw. Folgequartals. Monatlich bei mehr als 9.000 € Vorjahressteuer, vierteljährlich bei 2.000 bis 9.000 €, darunter kann das Finanzamt befreien.

UmsatzsteuerSiehe auch: Dauerfristverlängerung · ELSTER · Umsatzsteuer

USt-IdentifikationsnummerIhre Umsatzsteuer-Nummer für den EU-Handel (DE + 9 Ziffern).

Beantragen Sie sie beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie ist nicht dasselbe wie die Steuernummer Ihres Finanzamts.

UmsatzsteuerSiehe auch: Steuernummer & Steuer-ID · Innergemeinschaftliche Lieferung

V

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) UnternehmerVorteile für Gesellschafter ohne angemessene Gegenleistung.

Beispiele: überhöhtes Gehalt, private Kosten über die GmbH, Darlehen ohne Zinsen. Das Finanzamt rechnet sie dem Gewinn der GmbH hinzu. Verträge mit Gesellschaftern sollten fremdüblich und schriftlich sein.

Rechtsform & GründungSiehe auch: GmbH · Gesellschafter-Geschäftsführer

Verlustvortrag und VerlustrücktragVerluste verrechnen Sie mit Gewinnen anderer Jahre.

Ein Verlust mindert zunächst den Gewinn des Vorjahres (Rücktrag) und kann sonst auf Folgejahre vorgetragen werden. So wird eine schwache Anlaufphase steuerlich ausgeglichen.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Gewinn

Verspätungszuschlag UnternehmerZuschlag, wenn Sie die Steuererklärung zu spät abgeben.

Mindestens 25 € je angefangenem Monat der Verspätung. Rechtzeitig Fristverlängerung beantragen oder Berater beauftragen.

Verfahren & FristenSiehe auch: Steuererklärungsfrist · Säumniszuschlag

Vorauszahlungen UnternehmerQuartalsweise Abschlagszahlungen auf Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Fällig am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Sinkt Ihr Gewinn, beantragen Sie die Anpassung, damit Ihr Geld nicht unnötig beim Finanzamt liegt.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Steuerbescheid · Einkommensteuer

Vorsteuer UnternehmerUmsatzsteuer, die Sie selbst in Eingangsrechnungen bezahlen.

Als Unternehmer ziehen Sie sie von Ihrer Umsatzsteuer ab. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung. Ohne korrekte Rechnung kein Abzug.

UmsatzsteuerSiehe auch: Umsatzsteuer · Zahllast · Rechnung (Pflichtangaben)

Z

ZahllastUmsatzsteuer minus Vorsteuer: der Betrag, den Sie ans Finanzamt überweisen.

Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, ergibt sich ein Erstattungsanspruch (Vorsteuerüberhang).

UmsatzsteuerSiehe auch: Umsatzsteuer · Vorsteuer

Zahlungsverzug UnternehmerZahlt der Kunde nicht pünktlich, darf Sie Verzugszinsen und Pauschale verlangen.

Unter Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszins sowie eine Pauschale von 40 €. Verzug tritt meist 30 Tage nach Rechnung und Zugang ein, oder früher mit Mahnung.

BuchhaltungSiehe auch: Offene Posten

Zufluss- und AbflussprinzipIn der EÜR zählt, wann das Geld fließt, nicht wann die Rechnung datiert.

Einnahmen und Ausgaben gehören in das Jahr, in dem sie gezahlt werden. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel (10 Tage) gehören zum Jahr ihrer Fälligkeit.

Einkommen- & ErtragsteuernSiehe auch: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Zusammenfassende MeldungMeldung Ihrer steuerfreien EU-Umsätze ans Bundeszentralamt für Steuern.

Meist vierteljährlich, bei hohen Warenlieferungen monatlich. Fehlt sie oder ist sie falsch, droht die Versagung der Steuerfreiheit und ein Verspätungszuschlag.

UmsatzsteuerSiehe auch: Innergemeinschaftliche Lieferung · USt-Identifikationsnummer

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Stand: November 2026. Die Erklärungen sind bewusst vereinfacht, ersetzen keine individuelle Steuerberatung und erfolgen ohne Gewähr. Gesetzliche Werte und Grenzen können sich ändern.

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